Erfahrungen & Bewertungen zu AFT Vertrieb & Service GmbH

AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

für Geschäftsverbindungen mit Kaufleuten im Sinne des Handelsgesetzbuches und/oder mit Unternehmen im Sinne des § 14 BGB

I. Angebot und Vertragsschluss

Unsere Angebote sind bis zum erfolgten Vertragsabschluss freibleibend. Erfolgt die Lieferung ohne besondere Auftragsbestätigung, so gilt der Lieferschein als solche; die Erteilung einer Rechnung steht der förmlichen Auftragsbestätigung gleich. Bei späteren Änderungen behalten wir uns eine Preisangleichung vor. An Kostenvoranschlägen, Zeichnungen und sonstigen Unterlagen behalten wir uns das Eigentum vor. Dritten dürfen sie nicht zugänglich gemacht werden. Gegenbestätigungen durch den Käufer unter Hinweis auf seine Geschäftsbedingungen widersprechen wir hiermit ausdrücklich.

II. Preise

Unsere Preise verstehen sich netto in EURO und gelten entweder ab unserem Lager oder ab Werk, im Inland jeweils zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Sollte die Lieferung oder Leistung gemäß Vereinbarung später als vier Monate nach Vertragsabschluss erfolgen, so ist der dann geltende Listenpreis maßgebend.

III. Liefertermin und Rückgaben

Wir bemühen uns einen genannten Liefertermin nach Möglichkeit einzuhalten. Alle nicht von uns zu vertretenden Ereignisse, namentlich Fälle höherer Gewalt, z.B. Krieg, Blockade, Feuer, Streik oder andere Betriebsstörungen bei Vorlieferanten oder bei uns sowie unvorhersehbare behördliche Maßnahmen, berechtigen uns, nach einer Wahl entweder vom Vertrag zurückzutreten, im Rahmen des Möglichen Teillieferungen zu erbringen oder den Zeitpunkt der Lieferung um die Dauer des hindernden Ereignisses hinauszuschieben. Jede Teillieferung gilt als selbständiges Geschäft und bleibt ohne Einfluss auf den nicht erfüllten Teil des Auftrages. Geraten wir in Verzug, so kann der Käufer eine angemessene Nachfrist gemäß §326 BGB festsetzen, diese muss mindestens 4 Wochen betragen. Die Rückgabe von Waren bedarf grundsätzlich unserer vorheriger Zustimmung. Rücksendungen, soweit sie nicht von uns selbst zu vertreten sind, müssen frachtfrei und in ordnungsgemäßem Zustand innerhalb von 7 Tagen nach Lieferung erfolgen. Die Bearbeitungskosten betragen je nach Art und Umfang der Rücksendungen 20 % des Warenwertes, mindestens jedoch EUR 20,00. Beschädigungen am Produkt selbst oder an der Verpackung führen zu entsprechend höheren Abzügen. Sofern eine Rücknahme aus Kulanzgründen gewährt wird, erfolgt die Gutschrift auf das eingerichtete Kundenkonto und wird ausschließlich zur Verrechnung herangezogen. Die Rücknahmen von Sonderbestellungen oder Sonderanfertigungen sind generell ausgeschlossen. IV.Nichtabnahme
Der Besteller ist verpflichtet, die bestellte und zur Auslieferung bereitstehende Ware innerhalb von 14 Tagen abzunehmen. Mit Nichtabnahme gerät der Besteller sofort in Zahlungsverzug.

V. Transportgefahr (Gefahrenübergang)

Der Versand erfolgt stets für Rechnung und Gefahr des Käufers. Die Gefahr geht mit der Absendung ab Werk bzw. ab Lager auf diesen über; auch dann, wenn frachtfreie Lieferung z.B. mit unseren eigenen Fahrzeugen vereinbart wurde. Verzögert sich der Versand aus Gründen, die der Käufer zu vertreten hat, so geht die Gefahr bereits vom Tage der Versandbereitschaft, die von uns schriftlich mitzuteilen ist, auf den Käufer über. Versicherungen gegen Transportschäden erfolgen nur auf Wunsch des Käufers und auf dessen Kosten.

VI. Montage

Sofern wir aufgrund besonderer Vereinbarungen die Montage, Einweisung und Inbetriebsetzung von uns gelieferter Maschinen oder sonstigen Produkte übernommen haben, werden die Monteure von uns gestellt bzw. beauftragt. Die dadurch entstehenden Kosten, insbesondere für Reise-, Arbeits- und Wartezeit sowie Auslösung, gehen, wenn nicht ausdrücklich anders vereinbart, zu Lasten des Käufers. Etwa erforderliche Rüst- und Hebezeuge sowie ausreichende Hilfskräfte sind unseren Monteuren unentgeltlich zur Verfügung zu stellen. Samstags-, Feiertags- und Nachtarbeit sowie Überstunden werden zu den üblichen Aufschlägen berechnet.

VII. Mängelrüge und Gewährleistung

Wir bemühen uns um ordnungsgemäße und vertragsgerechte Lieferung. Reklamationen wegen offensichtlicher Mängel oder unzutreffender Mengen müssen innerhalb 3 Tagen nach Empfang bzw. Anlieferung der Ware schriftlich erfolgen. Abnehmer, die Kaufleute sind, werden ausdrücklich auf die Pflicht zur unverzüglichen Untersuchung und Rüge nach §§377 und 378 HGB hingewiesen. Dies gilt auch für Mustersendungen. Kaufleute haben verdeckte Mängel spätestens innerhalb 3 Tage nach deren Feststellung zu rügen. Bei Nichtkaufleuten verlängert sich die Frist für nicht offensichtliche Mängel auf längstens 6 Monate, gerechnet vom Tage der Warenlieferung an. Die Gewährleistung unsererseits hängt davon ab, dass die gelieferte Ware ordnungsgemäß gelagert und gewartet ist. Sofern eine Mängelrüge begründet ist, werden die gelieferten Waren nach unserer Wahl entweder nachgebessert oder gegen fehlerfreie Produkte ausgetauscht. Nur bei Fehlschlagen unserer Bemühungen steht dem Käufer das Recht zu, eine Herabsetzung den Preisen oder die Rückgängigmachung des Vertrages zu verlangen. Entsprechendes gilt für Mängel und Fehler, die von uns anlässlich von Nachbesserungsarbeiten verursacht werden. Für Lieferungen leisten wir ferner Gewähr nach der jeweils gültigen Fassung der VOB/B (DIN 1961) in der bei Vertragsabschluss gültigen Fassung. Ergänzend gilt folgendes: Wir behalten uns vor, dass wir zunächst berechtigt sind, zweimal Nachbesserung oder Ersatzlieferung zu versuchen. Erst nach Fehlschlagen der Nachbesserung bzw. Ersatzlieferung ist der Käufer berechtigt, nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung bzw. Rückgängigmachung des Vertrages zu verlangen. In jedem Falle, auch im Garantiefall, gehen die Transport-, Versand und Rückholkosten für Ersatzteile und Maschinen zu Lasten des Käufers. Im Garantiefall stellen wir die Ersatzteile anteilsmäßig berechnet oder kostenfrei zur Verfügung. Besondere Garantiebedingungen unserer Lieferanten geben wir in vollem Umfang weiter. Maßgebend sind insoweit, und zwar auch für die technischen Beschreibungen, die dafür bestehenden Bedingungen des entsprechenden Herstellers. Bei der Beschreibung von Erzeugnissen und ihrer Anwendungsmöglichkeiten in Prospekten, Verarbeitungsanleitungen und ähnlichen Informationsschriften handelt es sich nicht um die Zusicherung bestimmter Eigenschaften, sondern lediglich um unverbindliche Hinweise, welche dem Besteller die Beurteilung der zu liefernden Erzeugnisse erleichtern sollen. Die Haftung für ausdrücklich zugesicherte Eigenschaften bleibt von dieser Einschränkung unberührt! Gebrauchte Maschinen, Werkzeuge und Anlagen werden verkauft wie besichtigt, unter Ausschluss jeglicher Gewähr.

VIII. Zahlungsbedingungen

Unsere Rechnungen sind sofort bar oder gegen Vorauskasse ohne Abzug zahlbar. Für die Einhaltung des Zahlungstermins ist ausschlaggebend der Eingang auf einem unserer Konten und nicht der Tag der Überweisung des Schuldners. Sind andere Konditionen schriftlich vereinbart so gelten diese, bis auf unseren Widerruf. Bei Überschreiten des Zahlungszieles sind sofort alle Zahlungen ohne Abzug fällig. Auf Rechnungsbeträge unter EUR 100,00 netto wird, soweit es sich nicht um Teillieferungen handelt, kein eventuell vereinbartes Skonto gewährt. Wechsel, Schecks, Lastschriften gelten nicht als schuldbefreiendes Zahlungsmittel. Im Falle des Zahlungsverzugs berechnen wir Zinsen in banküblicher Höhe und beanspruchen zusätzlich Erstattung entsprechender Mahn- und Inkassospesen. Tritt nach Vertragsabschluss eine Verschlechterung der wirtschaftlichen Verhältnisse des Käufers ein, die eine Erfüllung der vertraglich übernommenen Verpflichtungen gefährdet erscheinen lässt, so sind wir berechtigt, gestundete Forderungen sofort fällig zustellen und weitere Lieferungen von Vorauskasse oder angemessener Sicherheit abhängig zu machen. Unsere Rechte nach §§352 ff. HGB bleiben hiervon unberührt. Rechnungen über Montagearbeiten und Lohnleistungen sind nach Abschluss sofort ohne jeden Abzug zu bezahlen. Auszahlungen von Guthaben auf Kundenkonten sind nicht vorgesehen.

IX. Aufrechnung und Zurückbehaltung

Eine Aufrechnung von Gegenforderungen des Käufers ist nicht zulässig. Entsprechendes gilt auch für die Ausübung von Zurückbehaltungsrechten.

X. Eigentumsvorbehalt

Unsere Lieferungen erfolgen unter Eigentumsvorbehalt gemäß §455 BGB mit den nachstehenden Erweiterungen: Wir behalten uns das Eigentum an den von uns gelieferten Waren bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen aus unserer Geschäftsverbindung mit dem Käufer, gleich aus welchem Rechtsgrund, vor. Bei laufender Rechnung gilt das vorbehaltene Eigentum als Sicherung für die Saldoforderung. Der Eigentumsvorbehalt bleibt auch bestehen, wenn einzelne Forderungen in eine laufende Rechnung aufgenommen werden und der Saldo gezogen und anerkannt ist. Im Falle des Rücktritts vom Vertrage sind wir berechtigt, die sofortige Warenrücklieferung bzw. deren Abholung auf Kosten des Käufers zu veranlassen. Ein Zurückbehaltungsrecht an unserem Eigentum ist ausgeschlossen. Unser Eigentum ist nach den Möglichkeiten des Käufers getrennt von anderen Waren zu lagern. Maschinen sind sachgerecht zu warten und zu pflegen. Der Käufer haftet für jede Art der Wertminderung. Er ist verpflichtet, von uns gelieferte Maschinen gegen Verlust, Diebstahl und Transportgefahr zu versichern. Versicherungsansprüche in Schadensfällen gelten schon jetzt zahlungshalber an uns abgetreten. Der Käufer ist zur Verfügung über unser Eigentum nur im Rahmen eines ordnungsgemäßen Geschäftsbetriebs berechtigt. Vermischung und Verarbeitung der von uns gelieferten Ware erfolgt in unserem Namen, so dass das Miteigentum gemäß §947 ff. BGB unmittelbar auf uns übergeht. Zu einer - auch im Range anschließenden - Verpfändung oder Sicherungsübergang ist der Käufer nicht befugt. Alle Ansprüche aus dem Weiterverkauf unseres Eigentums tritt er im Voraus in Höhe unserer anteiligen Lieferpreise an uns ab. Er verpflichtet sich, im Falle der Weiterveräußerung auf Kredit seinerseits das Eigentum bis zur völligen Bezahlung vorzubehalten. Die daraus sich ergebenden dinglichen Ansprüche gelten schon jetzt als an uns abgetreten, und wir nehmen diese Abtretung hiermit ausdrücklich an. Dies gilt auch hinsichtlich des Anspruchs auf Einräumen einer Sicherungshypothek nach §648 BGB. Der Käufer ist berechtigt, Forderungen aus der Weiterveräußerung unserer Vorbehaltsware einzuziehen. Er ist aber nicht berechtigt, über solche Forderungen durch Abtretung an Dritte zu verfügen. Im Falle des Zahlungsverzugs ist der Käufer verpflichtet, sich jeder weiteren Verfügung über unser Eigentum zu enthalten. Er hat uns ferner alle erforderlichen Informationen zur Geltendmachung der an uns abgetretenen Außenstände zu geben und nach unserer Weisung den Drittschuldnern die Abtretung anzuzeigen. Von Zugriffen Dritter auf unser Eigentum sowie von Pfändungen an uns abgetretener Ansprüche sind wir unverzüglich zu unterrichten. Unser Eigentumsvorbehalt ist in der Weise bedingt, dass mit der vollen Bezahlung aller Forderungen aus der Geschäftsverbindung ohne weiteres das Eigentum auf den Käufer übergeht und die abgetretenen Forderungen ihm ohne Einschränkung zustehen. Wir verpflichten uns, die nach den vorstehenden Bestimmungen uns zustehenden Sicherungen insoweit - nach unserer Wahl - freizugeben, als der Wert unseres Vorbehaltseigentums (auf der Grundlage unserer Warenrechnungen) den zu unseren Gunsten zu sichernden Forderungsbetrag rechnerisch um 20% übersteigt. Unsere Eigentumsvorbehaltsrechte bleiben solange bestehen, bis wir eine schuldbefreiende Zahlung erhalten haben.

XI. Anzuwendendes Recht, Erfüllungsort, Gerichtsstand und Datenschutz

Es gilt deutsches Recht, auch im Verhältnis zu ausländischen Vertragspartnern. Bei Verträgen mit Ausländischen Vertragspartnern oder Vertretungen von Ausländischen Vertragspartnern in Deutschland, ist der Geschäftsführer oder der deutsche Vertreter des Geschäftsführers persönlich haftbar und wird zur Vertragserfüllung herangezogen. Erfüllungsort für die Lieferung ist der Verladeort. Erfüllungsort für die Zahlung sowie für alle übrigen Leistungen des Käufers ist Berlin. Im Verhältnis zu Kaufleuten ist Berlin auch der Gerichtsstand für alle vertraglichen Rechtsbeziehungen. Personenbezogene Daten verarbeiten wir mit Hilfe einer elektronischen Datenverarbeitung ausschließlich zu Geschäftszwecken und entsprechend den Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes.

Gerichtsstand für beide Parteien ist das Amtsgericht Berlin. Stand : 01.01.2018

Die vorstehenden Allgemeinen Geschäftbedingungen (AGB) gelten nicht für Lieferungen und Leistungen zwischen uns und einem Verbraucher. Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können (§ 13 BGB).

Die jeweils aktuelle Fassung der Allgemeinen Geschäftbedingungen für Verbraucher sind einsehbar unter www.aft-store.de/agb.